THERAPIE
Selbsterkenntnis ist der erste Schritt, im zweiten Schritt sind wir für Sie da.
In der ersten Clearing-Phase wird beim Klienten das Ausmaß der pädophilen bzw. hebephilen Präferenzstörung erhoben und geprüft, ob er Fantasien gegenüber konkreten Kindern oder Jugendlichen in seiner Wohnumgebung hat (Opferschutz) und ob die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen sinnvoll ist.
Dabei wird Pädophilie als Problem eines Menschen verstanden, sich von Kindern (sexuell) angezogen zu fühlen. Die Behandlung besteht nicht in der Veränderung fixierter Fantasien, sondern von Denk- und Verhaltensweisen, die zu einem Delikt führen können.
Das Programm von „Nicht Täter Werden“ ist geeignet für:
- Männer und Frauen, die noch keine Delikte begangen haben, aber sich über die von ihnen gezogenen Grenzen versichern wollen,
- Menschen, die über Jugendämter eine Therapie empfohlen bekommen,
- Menschen die sich melden, noch bevor sie von der Kriminalpolizei erwischt worden sind,
- Menschen lange nach einer Haft, wo keine Therapieweisung mehr besteht.
Dieser breite Zugang soll es ermöglichen, viele Menschen für die Behandlung zu gewinnen, wobei die stark opferschutz-zentrierten Programme auf die Auseinandersetzung der Menschen mit ihren Fantasien und Handlungen fokussieren. In der Therapie wird zunächst die Wahrnehmung der Missbrauchsdynamik und des Angezogenseins durch Kinder und Jugendliche thematisiert. Dabei wird der Opferschutz nicht außer Acht gelassen.
Die Gruppenarbeit wäre zwar ökonomischer und in der Behandlung pädophiler Menschen letztlich effektiver, dennoch ist sie meistens schwer zu realisieren. Wir setzen österreichweit auf größtmögliche Anonymität der KlientInnen, spezifische individualisierte Behandlungsprogramme und auf das Ziel, möglichst konfliktfrei, straffrei und glücklich zu leben trotz dieser Vorliebe. Das Dunkelfeld-Projekt zielt somit darauf ab, dass Verhaltenskontrolle für Menschen mit pädophilen und hebephilen Neigungen möglich ist.
Auch wenn man nicht davon ausgehen kann, dass es einen hundertprozentigen Opferschutz gibt, kann die Behandlung bei „Nicht Täter Werden“ erst dann beginnen, wenn eine Regelung getroffen worden ist, dass Kinder vor Übergriffen möglichst geschützt sind.